Elektronischen Patientenakte
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Das nächste Jahr bringt für uns alle eine Veränderung im Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten. Die Krankenkassen werden Ihnen ab 15.1.25 eine
"elektronische Patientenakte"
zur Verfügung stellen. Sie soll dazu dienen, dass sich Ihre behandelnden Ärzte oder Therapeuten über aktuelle Befunde und Diagnosen informieren können. Haben Sie beispielsweise gerade beim Hausarzt eine Blutuntersuchung machen lassen, kann sich ein anderer Facharzt oder eine andere Fachärztin auch über die Ergebnisse einen Eindruck verschaffen. Das erspart Ihnen Zeit und zusätzliche Untersuchungen.
Wenn Sie das möchten, können Sie sich über den Inhalt Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) selber informieren. Jede Krankenkasse verschickt seit Oktober an ihre Versicherten entsprechende Informationsschreiben. So können Sie beispielsweise über eine App Ihrer Krankenkasse Ihre ePA selbst verwalten und nutzen. Schrittweise wird Ihre ePA mit Daten "gefüllt". So werden zunächst Medikamentenpläne, Arzt- und Befundberichte abgelegt. Ab März 2026 kommen dann Laborbefunde hinzu.
Insgesamt sollen sich daraus mehrere Vorteile ergeben:
- Die Rechte als Patient oder Patientin werden gestärkt: Ihre Gesundheitsdaten werden für Sie jederzeit sichtbar zusammengefasst.
- Das eRezept wird in die Akte eingebunden. Damit erhalten Sie eine Übersicht über alle verschriebenen Medikamente. Den behandelnden Ärzten und Ärztinnen ist es so möglich, eventuelle Wechselwirkungen zu verhindern.
- Alle behandelnden Ärzte und Therapeuten entnehmen der gespeicherten Krankengeschichte Berichte und Befunde. Damit können sie sich ein Gesamtbild von Ihrem Gesundheitszustand machen und konzentrieren sich nicht nur auf ihr Fachgebiet. Unnötige und für Sie belastende Doppeluntersuchungen werden so verhindert. Darüber hinaus kann sich nach einem Umzug der neue Arzt oder die neue Ärztin schnell ein genaues Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen.
- Sie entscheiden, wer Ihre Daten lesen darf. Die entsprechenden Zugangsrechte können Sie jederzeit ändern, löschen oder neu einrichten. Wenn Sie dafür nicht die App nutzen können oder möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
- Alle wichtigen Daten fließen automatisch und ohne Aufwand für Sie in Ihre ePA. Medizinische Unterlagen gehen so nicht verloren oder werden beschädigt. Die Speicherung erfolgt in Deutschland, damit die Sicherheit garantiert und Missbrauch verhindert werden kann. Für die ePA gelten europäische Datenschutzbestimmungen. Damit dürfen Ihre Daten nur abgerufen werden, wenn die Notwendigkeit und der Zweck klar ersichtlich ist.
- Entsprechend Ihrer Lebenssituation können Sie jemanden Ihres Vertrauens bestimmen, der Sie einen Einblick in Ihre ePA erlauben. Derjenige darf auch als Stellvertreter oder Stellvertreterin Ihre Daten verwalten. Das könnte also ein Familienmitglied, eine andere vertraute Person oder Ihre rechtliche Vertretung übernehmen. Sie haben grundsätzlich auch das Recht, der Verwendung einer ePA bei Ihrer Krankenkasse zu widersprechen
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/#Vorteile)
Für weitere Informationen schauen Sie sich gerne diese Video an:
Eine Liste aller beteiligten Krankenkassen sowie weiterführende Links finden Sie hier:
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app
Wir hoffen, dass die ePA für Sie und uns Erleichterungen bei der medizinischen Versorgung bringt. Gemeinsam werden wir auch diese Umstellung schaffen!
Ihre Hausarztpraxis Ulrike Janke